Allgemeine Charter- und Geschäftsbedingungen
Kulturschiff.ch GmbH
CH-2505 Biel/Bienne
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Charter- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Schifffahrten, Charterveranstaltungen, Events und damit zusammenhängende Leistungen der Kulturschiff.ch GmbH.
Die Leistungen können auf der von der Kulturschiff.ch GmbH betriebenen Romandie I – 1952 oder auf Schiffen von Drittanbietern erbracht werden.
Als Kunde gelten die natürlichen oder juristischen Personen, welche den Vertrag abschliessen. Weitere Teilnehmende gelten als Gäste des Kunden.
Massgebend sind das individuelle Angebot, die Buchungsbestätigung und nachträglich bestätigte Änderungen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, fünf Tage gültig. Der darin bezeichnete Veranstaltungstermin wird während dieser Frist für den Kunden reserviert. Danach kann die Reservation ohne weitere Mitteilung entfallen.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot mündlich oder schriftlich annimmt und die Kulturschiff.ch GmbH die Buchung schriftlich, insbesondere per E-Mail, bestätigt.
Mit Vertragsabschluss anerkennt der Kunde die Gültigkeit dieser AGB.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Zustimmung der Kulturschiff.ch GmbH. E-Mail genügt.
Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs-, Bestell-, Beschaffungs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde in einer Bestellung, Auftragsbestätigung, einem Lieferantenportal oder anderen Dokumenten darauf verweist. Die vorbehaltlose Entgegennahme einer Bestellung, Zahlung oder sonstigen Leistung gilt nicht als Zustimmung zu Bedingungen des Kunden.
3. Leistungsumfang und Drittanbieter
Schiff, Boardingort, Route, Fahrzeit, Gastronomie, Service, Programm und weitere Leistungen ergeben sich aus Angebot und Buchungsbestätigung. Angaben auf Websites, in Prospekten oder anderen Informationsmitteln sind unverbindlich.
Die Kulturschiff.ch GmbH kann zur Vertragserfüllung Mitarbeitende, Partner und Drittanbieter beiziehen. Sie kann insbesondere Schiffe von Drittanbietern samt Schiffsführer und Crew chartern und als Bestandteil eines Kulturschiff-Gesamtarrangements einsetzen. In diesem Fall bleibt die Kulturschiff.ch GmbH Vertragspartnerin des Kunden für die vereinbarten Leistungen. Die nautische und technische Verantwortung verbleibt beim verantwortlichen Schiffsführer bzw. Schiffsbetreiber.
Für ausdrücklich lediglich vermittelte Leistungen kommt der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Für dessen Vertragserfüllung haftet die Kulturschiff.ch GmbH soweit gesetzlich zulässig nicht.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern diese nicht ausdrücklich eingeschlossen ist.
Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach erfolgter Buchungsbestätigung, in jedem Fall bis vor Veranstaltungsbeginn, zahlbar.
Abweichende Zahlungsbedingungen, beispielsweise aufgrund eigener Einkaufs- oder Beschaffungsbedingungen des Kunden, gelten nur, wenn die Kulturschiff.ch GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Nachträglich abgerechnete Leistungen wie Getränke, Verlängerungen oder Zusatz- und Drittleistungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungstellung zahlbar.
Bei Zahlungsverzug kann die Kulturschiff.ch GmbH ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderweitig vergeben. Sämtliche Ansprüche und Kosten aufgrund bereits getätigten Leistungen bleiben vorbehalten.
Der Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr. Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos; weitere notwendige Mahnungen werden mit CHF 50.- pro Mahnung verrechnet.
5. Gästezahl und Änderungen
Die definitive Gästezahl ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
Änderungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Reduktion der Gästezahl reduziert den Preis nur bei tatsächlich vermeidbaren, unmittelbar gästeabhängigen Kosten. Fixkosten und bereits bestellte oder verpflichtend eingegangene Leistungen bleiben geschuldet.
Zusatzleistungen, Verlängerungen und nachträgliche Änderungen werden zusätzlich verrechnet.
6. Annullation durch den Kunden
Annullationen sind schriftlich mitzuteilen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Kulturschiff.ch GmbH.
Bei vollständiger oder teilweiser Annullation gelten folgende Annullationskosten:
– nach Buchungsbestätigung bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
– 30 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 %
– 7 Tage bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
– weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 %
Zusätzlich werden Kosten und Verpflichtungen gegenüber Drittanbietern sowie speziell für den Anlass bestellte, reservierte oder beschaffte Leistungen verrechnet, soweit diese nicht bereits im geschuldeten Betrag enthalten sind und von der Kulturschiff.ch GmbH nicht mehr vermieden werden können.
Bei Fremdschiffen und anderen Drittleistungen können im Angebot abweichende Annullationskosten festgelegt werden. Diese gehen für die betreffende Leistung den vorstehenden Annullationsbedingungen vor.
Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist der zuletzt vereinbarte Gesamtpreis der Veranstaltung.
7. Verschiebung bei Verhinderung
Kann eine gebuchte Veranstaltung aufgrund einer Verhinderung des Kunden nicht wie geplant stattfinden, kann sie nach Absprache mit der Kulturschiff.ch GmbH einmalig auf einen Ersatztermin verschoben werden.
Der Verschiebungswunsch ist so schnell wie möglich vor der gebuchten Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben. Der Ersatztermin ist innerhalb von zwölf Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin durchzuführen und richtet sich nach der Verfügbarkeit der Kulturschiff.ch GmbH sowie der gebuchten Leistungspartner.
Bereits geleistete Zahlungen bleiben vollständig erhalten und werden an die verschobene Veranstaltung angerechnet.
Bereits entstandene oder durch die Verschiebung verursachte Kosten von Drittanbietern sowie allfällige Mehrkosten trägt der Kunde. Für den Ersatztermin gelten die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung vereinbarten Leistungen und Preise, soweit diese weiterhin verfügbar und zu den vereinbarten Konditionen erbracht werden können. Notwendige Preis- oder Leistungsanpassungen werden mit dem Kunden vereinbart.
Kann kein Ersatztermin gefunden werden, wird die Veranstaltung annulliert und Art. 6 angewendet.
Wird eine bereits verschobene Veranstaltung erneut verschoben oder annulliert, gelten die Annullationsbedingungen gemäss Art. 6. Bereits aufgrund des ursprünglichen Termins entstandene Kosten bleiben geschuldet.
8. Wetter, höhere Gewalt, technische oder betriebliche Gründe
Die Durchführung einer Schifffahrt setzt die Betriebsbereitschaft des eingesetzten Schiffes sowie geeignete nautische und betriebliche Verhältnisse voraus.
Kann eine Veranstaltung aufgrund eines technischen Defekts, einer Havarie, des Ausfalls eines Schiffes oder Drittanbieters, aufgrund von Wetter, Wind, Wellengang, Wasserstand, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt oder aus anderen Sicherheits- oder Betriebsgründen nicht wie vereinbart durchgeführt werden, kann die Kulturschiff.ch GmbH die Durchführung anpassen, ein geeignetes Ersatzschiff einsetzen oder einen Ersatztermin anbieten.
Die Kulturschiff.ch GmbH bzw. der verantwortliche Schiffsführer kann insbesondere Schiff, Route, Fahrzeit, Boardingort, Zwischenhalte und Programm ändern, wenn dies für eine sichere oder zweckmässige Durchführung erforderlich ist. Ein Ersatzschiff muss dem ursprünglich vorgesehenen Schiff nicht hinsichtlich Bauart, Ausstattung oder Erscheinungsbild entsprechen.
Kann die Veranstaltung im Wesentlichen durchgeführt werden, begründen solche Änderungen keinen Anspruch auf Preisreduktion oder Schadenersatz.
Kann die vereinbarte Hauptleistung nicht erbracht und keine angemessene Ersatzleistung angeboten werden, erstattet die Kulturschiff.ch GmbH dem Kunden die an sie bezahlten Beträge für die nicht erbrachten Leistungen. Bereits erbrachte Leistungen sowie nicht rückerstattbare Kosten und Verpflichtungen gegenüber Drittanbietern bleiben geschuldet.
Weitere Kosten des Kunden oder seiner Gäste werden nicht übernommen. Die Haftung richtet sich nach Art. 12.
9. Verspätung des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er und seine Gäste rechtzeitig am Boardingort erscheinen.
Eine vom Kunden oder seinen Gästen verursachte Verspätung verlängert die vereinbarte Veranstaltungszeit nicht automatisch. Route und Programm können entsprechend gekürzt oder müssen je nach Programm im Umfang der Verspätung zu den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Konditionen verlängert werden.
10. Sicherheit und Weisungsrecht
Für sämtliche nautischen und sicherheitsrelevanten Entscheidungen ist der verantwortliche Schiffsführer des eingesetzten Schiffes zuständig. Seine Anweisungen sowie diejenigen der Crew sind verbindlich.
Der Schiffsführer kann insbesondere Route, Geschwindigkeit, Boardingort und Zwischenhalte ändern sowie Personen von der Teilnahme ausschliessen oder von Bord weisen, wenn dies aus Sicherheits- oder Betriebsgründen erforderlich ist.
Personen, welche Anweisungen missachten, die Sicherheit oder den ordnungsgemässen Betrieb beeinträchtigen oder aufgrund von Alkohol, Betäubungsmitteln oder ihres Verhaltens ein Risiko darstellen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
Sitzen, Klettern oder Übersteigen der Reling sowie das Verlassen eines fahrenden Schiffes sind untersagt. Die Aufsicht über Kinder obliegt deren Eltern bzw. verantwortlichen Begleitpersonen.
Zusätzliche Sicherheits- und Betriebsvorschriften des jeweils eingesetzten Schiffes sind verbindlich.
11. Baden
Vereinbarte Badehalte erfolgen ausschliesslich mit Zustimmung des verantwortlichen Schiffsführers und nur, wenn Schiff, Wetter-, Wasser-, Verkehrs- und Betriebsverhältnisse dies zulassen. Ein Anspruch auf einen Badehalt besteht nicht.
Das Schwimmen erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung. Minderjährige sind durch ihre verantwortlichen Begleitpersonen zu beaufsichtigen.
Anweisungen der Crew sind jederzeit zu befolgen. Der Schiffsführer kann einen Badehalt jederzeit verweigern oder abbrechen.
Auf Fremdschiffen gelten zusätzlich deren Sicherheits- und Betriebsvorschriften.
12. Haftung
Bei vollständigem oder teilweisem Ausfall einer Veranstaltung beschränkt sich die Haftung der Kulturschiff.ch GmbH auf die Rückerstattung der an sie bezahlten Beträge für nicht erbrachte Leistungen.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für Kosten oder Schäden, die ausserhalb der unmittelbar bei der Kulturschiff.ch GmbH gebuchten Leistungen entstehen. Dazu gehören insbesondere, nicht abschliessend, An- und Rückreisekosten, Bahn- und Flugtickets, Reisebusse, Transfers, Parkgebühren, Mietfahrzeuge, Übernachtungen, Restaurants, Anschlussveranstaltungen, entgangene Leistungen Dritter, nutzlos gewordene Aufwendungen, entgangener Gewinn sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden.
Dies gilt auch bei einem kurzfristigen Ausfall unmittelbar vor oder während der Veranstaltung, insbesondere aufgrund eines technischen Defekts, einer Havarie oder einer plötzlich eintretenden Betriebsunfähigkeit des eingesetzten Schiffes.
Die Kulturschiff.ch GmbH haftet nicht für Schäden, welche durch den Kunden oder seine Gäste, durch die Missachtung von Sicherheitsanweisungen verursacht werden.
Für Leistungen, welche die Kulturschiff.ch GmbH ausdrücklich lediglich vermittelt und die aufgrund eines direkten Vertrags zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter erbracht werden, übernimmt die Kulturschiff.ch GmbH keine Haftung für die Leistungserbringung des Drittanbieters.
Die Haftung der Kulturschiff.ch GmbH für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden.
13. Schäden, Reinigung und persönliche Gegenstände
Der Kunde und seine Gäste haben Schiff, Einrichtung und Ausstattung sorgfältig zu behandeln.
Schäden sowie ausserordentliche Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten werden dem Verantwortlichen nach effektivem Aufwand verrechnet. Der Kunde haftet für Schäden seiner Gäste.
Für persönliche Gegenstände sind die Gäste selbst verantwortlich. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung haftet die Kulturschiff.ch GmbH nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
14. Besondere Bestimmungen für die Romandie I – 1952
Aus Sicherheitsgründen ist von Schuhen mit hohen Absätzen abzusehen. Zum Schutz des Bodens sind Schuhe mit schmalen oder spitzen Absätzen sowie stark verschmutzte oder ungeeignete Schuhe (z.B. Wanderschuhe) nicht gestattet. Mindestmass der Absätze: 2 x 2 cm. Die Crew kann bei ungeeignetem Schuhwerk einen Schuhwechsel verlangen. Für Fremdschiffe gelten deren Sicherheits- und Betriebsvorschriften.
15. Foto-, Film- und Medienaufnahmen
Private Aufnahmen der eigenen Gruppe sind zulässig, soweit Sicherheit, Betrieb und Persönlichkeitsrechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.
Professionelle oder kommerzielle Aufnahmen bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Kulturschiff.ch GmbH und gegebenenfalls des jeweiligen Schiffsbetreibers.
Die Verwendung erkennbarer Gästeaufnahmen durch die Kulturschiff.ch GmbH erfolgt nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
16. Datenschutz
Personendaten werden zur Anbahnung, Planung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung bearbeitet. Soweit erforderlich, können notwendige Daten an beteiligte Schiffsbetreiber und Leistungspartner weitergegeben werden.
Es gelten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen und die Datenschutzerklärung der Kulturschiff.ch GmbH.
17. Beanstandungen
Beanstandungen sind nach Möglichkeit unverzüglich während der Veranstaltung mitzuteilen, damit die Kulturschiff.ch GmbH Gelegenheit zur Behebung erhält.
Zwingende gesetzliche Ansprüche und Fristen bleiben vorbehalten.
18. Schlussbestimmungen
Für den Vertrag gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung dieser AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt; an ihre Stelle tritt das anwendbare Recht.
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Biel/Bienne. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Biel/Bienne, September 2026