31. JULI & 1. AUGUST PREMIUM CHARTER

Feuerwerke Biel & Murten

Allgmeine Charter- und Geschäftsbedingungen


I. Allgemeine Hinweise

Wir bitten unsere Gäste auf Schuhe mit schmalen Absätzen zu verzichten. Der Schuhabsatz muss eine Mindestfläche von 4cm2 (2 x 2 cm) aufweisen. Highheels, Wander- und Treckingschuhe sind auf dem Schiff ungeeignet.
 

II. Vertrag

Der Betrieb des Motorschiffes Romandie I - 1952 und alle direkt damit zusammenhängenden Leistungen und Geschäfte obliegen einzig der Verantwortung der Betreibergesellschaft Kulturschiff.ch GmbH.

Zusätzliche Leistungen von Drittanbietern (z.B. Catering, Rahmenprogramm) obliegen in jedem Fall der Verantwortung des jeweiligen Anbieters und des Gastes oder dessen Vertretung (bei Gruppenbuchung). Die Betreibergesellschaft Kulturschiff.ch GmbH tritt hierbei lediglich als Beraterin ohne weitergehende Rechte und Pflichten auf.
 

Ein rechtlich bindender Vertrag zwischen dem Gast oder dessen Vertreters oder Vertreterin (z.B. bei Gruppenbuchungen) und der Betreibergesellschaft kommt zustande, wenn ein Angebot der Betreibergesellschaft vom Gast oder dessen Vertretung (z.B. bei Gruppenbuchungen) schriftlich oder mündlich angenommen wurde und von der Betreibergesellschaft in Form einer schriftlichen Buchungsbestätigung (per E-Mail) bestätigt wurde.
 


Fehlt Gästeseitig eine schriftliche Buchungszusage oder Ablehnung des Angebotes, gilt die von der Betreibergesellschaft übermittelte Buchungsbestätigung als angenommen, sofern keine gegenteilige schriftliche Mitteilung des Gastes oder dessen Vertretung innerhalb von fünf Tagen nach erfolgter Buchungsbestätigung erfolgt. Angebote der Betreibergesellschaft sind sieben Tage gültig, danach kann das angefragte Datum ohne weitere Rücksprache weiter vergeben werden.
 

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind in jedem Fall Bestandteil des Vertrages. Davon abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages (z.B. Details der Verpflegung) unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen (z.B. die Buchung der Fahrt) unberührt.
 

III. Haftung

Die Betreibergesellschaft haftet nicht für Schäden, die ein Gast an Sachen und Personen verursacht oder während der Veranstaltung erleidet. Die Teilnahme an der Schifffahrt und allfälligem Rahmenprogramm der Betreibergesellschaft geschieht in der Verantwortung des Gastes.
 

Versicherung ist Sache des Gastes oder dessen Vertreters oder dessen Vertreterin (z.B. bei Gruppenbuchungen). Er oder sie bestätigt mit der Zustimmung zum Vertrag die ausreichende Abdeckung der Risiken, die ein Ausflug auf einem Schiff (inkl. Anreise und Rahmenprogramm) mit sich bringen kann. Bei Unfällen, Pannen, Diebstahl, Verlust und Folgeschäden schliesst die Betreibergesellschaft jegliche Haftung aus.
 

Muss eine Fahrt wegen höherer Gewalt wie zum Beispiel starkem Wind, Sturm, Wellengang, Hochwasser, Niedrigwasser, Eis, Havarie, technischem Ausfall, Krankheit, Verfügungen der Behörden oder Maschinenschaden angepasst werden, verschoben werden oder ausfallen, schliesst die Betreibergesellschaft jegliche Haftung aus, insbesondere für etwaige kundenseitige Folgeschäden.
 

Kann die Betreibergesellschaft ihre Leistung nicht wie vereinbart erbringen, ist sie befugt zu denselben Konditionen ein Ersatzprogramm (z.B. Streckenwechsel, Ersatzschiff, Verschieben der Fahrt) zu bieten. Durch die Änderung ergeben sich keinerlei zusätzliche Ansprüche des Gastes. Insbesondere ist die Haftung der Betreibergesellschaft für Folgeschäden (z. B. Verspätung, Programmänderung) ausbedungen.
 

Der Gast steht der Betreibergesellschaft ausdrücklich das Recht zu, von ihrer vereinbarten vertraglichen Leistung abzuweichen, wenn es die Sicherheit für Material und Personen verlangt. Hierbei erstehen dem Gast keine weiteren Ansprüche. Alleiniger Entscheidungsträger ist hierbei der verantwortliche Schiffsführer.
 

Von übermässigem Alkoholkonsum und Einsatz von Betäubungsmitteln ist auf dem Schiff abzusehen.
 

Sitzen auf der Reling oder das Übersteigen der Reling ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Aufsichtspflicht über Kinder liegt bei deren Eltern oder deren Begleitung.
 

Das Verlassen des Schiffes während der Fahrt (z.B. durch einen Sprung ins Wasser) ist in jedem Fall untersagt und stellt einen schweren Vorfall dar. Der Vorfall wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht und zieht gästeseitig Kosten von mindestens chf 1000.- nach sich, die dem Gast oder dessen Vertretung (bei Gruppenbuchung) mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt werden.

Kundenseitig angefragte Badehalte werden ausschliesslich bei geeigneten Umgebungsbedingungen (Meteo, Temperatur, Wind und Wellengang) durchgeführt. Über die Durchführung entscheidet der verantwortliche Schiffsführer vor Ort.

Der Badebetrieb steht explizit in der Verantwortung des buchenden Gastes oder dessen Vertretung. Er informiert die Badenden über die möglichen Gefahren des Schwimmens auf offenem Gewässer und lässt nur Gäste ins Wasser, welche über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen. Beim Schwimmen ist eine Distanz vom mehr als zehn Metern zum Schiff untersagt.
 

Das Schiff wird in einwandfreiem Zustand präsentiert. Allfällige Einwände sind dem verantwortlichen Schiffsführer vor Antritt der Fahrt mitzuteilen. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Schiff dieser Art, mit vielen unersetzlichen Designstücken, besondere Sorgfalt angebracht ist. Schäden jeglicher Art sind zu vermeiden und werden bei Eintreten unter voller Kostenfolge für den Gast oder dessen Vertretung (bei Gruppenbuchung) repariert.
 

IV. Konditionen

Jede Schiffsfahrt wird individuell auf die Bedürfnisse der Gäste abgestimmt und entsprechend individualisiert offeriert.

Die Schiffscrew besteht i.d.R. aus einem Kapitän und einem Maitre de Cabine. Je nach Komplexität des Essens und der Anzahl Gäste zusätzlich aus einem bis zwei Crewmembern (z.B. Koch).

Alle kommunizierten Preise (Website, Factsheests, Angebot, Mail und mündlich) verstehen sich exkl. der gesetzlichen MwSt.

Alle Angebote sind innerhalb 10 Tagen nach erfolgter Buchungsbestätigung oder Rechnungseingang zu bezahlen. In jedem Fall bis vor Erfolgen der Veranstaltung. Getränke und Änderungen sind im Anschluss innert 10 Tagen nach Fakturierung fällig.


Angebote von Partnerbetrieben, z.B. Gastronomie, werden ohne gegenteilige Vereinbarung direkt vom jeweiligen Anbieter offeriert und in Rechnung gestellt.

Eine nicht fristgerechte Überweisung der bestätigten Summe berechtigt die Betreibergesellschaft einseitig vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzforderungen der Betreibergesellschaft bleiben vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug sind der Betreibergesellschft 7.5% Verzugszinsen geschuldet. Referenz ist das Reisedatum (bei vereinbarter Vorauszahlung) oder das Rechnungsdatum zuzüglich der vereinbarten Zahlungsfrist (bei nach der Fahrt gestellten Rechnungen).
Die erste telefonische oder schriftliche Zahlungserinnerung ist kostenlos. Schriftliche Mahnungen (Post und elektronisch übermittelte) werden mit chf 25.00 pro Mahnung in Rechnunng gestellt.
 

V. Änderungen und Annullationen

Änderungen der Gästeanzahl bis 10% der angemeldeten Gästezahl können bis 48 Stunden vor Reisebeginn entgegengenommen und der Vertrag entsprechend angepasst werden. Die Berücksichtigung grösserer Abweichungen und spätere Meldung können nicht in jedem Fall garantiert werden.
 

Kann eine gebuchte Reise nicht vertragsgemäss stattfinden, bietet die Betreibergesellschaft dem Gast die Möglichkeit an, die Reise innerhalb des laufenden Jahres ohne zusätzliche Kostenfolge zu verschieben. Der Verschiebungswunsch muss der Betreibergesellschaft spätestens bis und mit sieben Tage vor Reisebeginn schriftlich mitgeteilt werden. Dieses Angebot gilt jedoch nicht, bei fehlender Kapazität am gewünschten Verschiebedatum.
 

Die Annullation der ganzen Reise oder Teilannullationen werden wie folgt verrechnet: Nach erfolgter Buchungsbestätigung durch die Betreibergesellschaft sind in jedem Fall 50% des gebuchten Angebotes geschuldet. Sieben Tage bis 48 Stunden vor Reisedatum werden 80% des gebuchten Angebotes verrechnet. Annullierungen von 48 Stunden bis und mit Reisetag werden zu 100% der Gesamtkosten verrechnet. Nicht Erscheinen (no show) wird wie eine Annullierung am Reisetag behandelt. Die zusätzliche Verrechnung besonderer Aufwände und allfälliger Forderungen Dritter bleibt vorbehalten.
 

VI. Internet, Medien

Die Betreibergesellschaft behält sich das Recht vor, Angebote, Preise und Geschäftsbedingungen ohne Vorankündigung zu ändern. Die Website „kulturschiff.ch“ dient der Information und stellt in sich kein rechtlich bindendes Angebot der Betreibergesellschaft dar.

Internetseiten, auf welche von der Internetseite „kulturschiff.ch“ verwiesen wird, liegen ausserhalb des Einflussbereiches der Betreibergesellschaft. Die Betreibergesellschaft bedingt sich jegliche diesbezüglichen Haftungsansprüche aus.

Fotografieren auf dem Schiff zu privaten Zwecken ist ausdrücklich erlaubt. Die Erstellung und Wiedergabe von Bildmaterial zu kommerziellen Zwecken jeglicher Art bedarf der schriftlichen Einwilligung der Betreibergesellschaft. Der Gast oder dessen Vetretung stehen der Betreibergesellschaft das Recht zu, Bildmaterial einer Gästefahrt für eigene Zwecke kostenfrei verwenden zu dürfen.

Die Wiedergabe, Kopie und jegliche Verwertung von textlichen und bildlichen Inhalten dieser Website ist ist Dritten auch auszugsweise ohne schriftliche Zusage untersagt. Es bleiben alle Rechte vorbehalten.
 

VII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Vorstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Betreibergesellschaft. Beim Fahrbetrieb gelten sie mit der übermittelten Buchunganfrage oder Reservation als vom Kunden akzeptiert. Die Gültigkeit von Geschäftsbedingungen Dritter ist ohne schriftliche Erklärung der Betreibergesellschaft grundsätzlich ausgeschlossen.
 

Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Biel.
 

Biel - V. 2023